Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Sandra Hehn. Sie werden mit Auftragserteilung vereinbart; ein Widerspruch ist innerhalb von 3 Arbeitstagen möglich.
Die Dienstleistungen umfassen: Social Media Marketing (Profilaufbau, Branding, Sichtbarkeit, Reichweite steigern, Vernetzung, Community Management), Content-Erstellung (Text & Grafik), Webdesign (Websites, OnePager, Landingpages, Blogs, SEO), Business Mentoring und Coachings. Digitale Vorlagen und Hilfsmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Alle erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht und bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder verkauft noch weitergegeben werden. Verstöße berechtigen zur Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über. Die Auftragnehmerin hat das Recht auf Namensnennung.
Alle Leistungen sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart. Bei erweiterter Nutzung kann die Auftragnehmerin die Differenzvergütung verlangen. Stundenpakete werden vollständig vergütet, auch bei Änderungswünschen. Kurzfristige Änderungen nach 20 Uhr werktags oder am Wochenende werden mit 50% Aufschlag berechnet.
Die Abrechnung erfolgt zum Abschluss oder Monatsende. Bei längerfristigen Beauftragungen ist ein Vorkassrabatt möglich. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungseingang und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Teillieferungen: bis 50% Teilvergütung bei Abnahme der ersten Teillieferung.
Die Auftragnehmerin kann Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers bestellen. Der Auftraggeber muss Vollmacht erteilen und die Kosten tragen. Reisekosten und Spesen werden umgehend erstattet; höhere Kosten können eine Vorschussanforderung rechtfertigen.
Es werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht Eigentumsrechte. Die Versendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Korrekturmuster müssen vor der Vervielfältigung vorgelegt werden. Die Auftragnehmerin ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig. Der Auftraggeber stellt zwei einwandfreie Exemplare unentgeltlich zur Verfügung; die Auftragnehmerin darf diese als Referenzen verwenden.
Der Auftraggeber trägt das Risiko rechtlicher Verstöße in Werbemaßnahmen. Die Auftragnehmerin muss aber vorab abstimmen und auf Risiken hinweisen. Sie haftet nicht für marken-, urheber- oder geschmacksmusterrechtlichen Schutz. Die Haftung für Fremdleistungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mit Freigabe durch den Auftraggeber geht die Haftung für sachliche Korrektheit auf ihn über. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung von Gewerken schriftlich geltend zu machen. Andere Mängel verjähren in einem Jahr.
Arbeiten gelten als abgenommen bei Verwendung, Zahlungseingang oder Abnahmeerklärung. Nach 14 Tagen gelten sie als freigegeben. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Bei Stundenbasis ist keine Abnahme erforderlich. Geleistete Stunden gelten automatisch als erbrachte Leistung.
Die zeitgerechte Bereitstellung von Briefing, Unterlagen und Auftragsbestätigung ist Voraussetzung für eine pünktliche Lieferung. Die Auftragnehmerin ist um Termineinhaltung bemüht, haftet aber nicht für höhere Gewalt. Ansprüche für Schäden aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Es besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen oder konzeptionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Weitere Überarbeitungen nach Freigabe werden zusätzlich berechnet.
Bei Verzögerung durch den Auftraggeber kann die Auftragnehmerin eine Vergütungserhöhung verlangen. Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein, und stellt die Auftragnehmerin von Ersatzansprüchen Dritter frei.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie der E-Mail-Kommunikation zwischen dem oder der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten jedoch nicht gewährleistet werden. Eine Haftung für unbefugten Zugriff durch Dritte ist ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lüdinghausen bzw. Olfen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Bei Lücken gelten Bestimmungen als vereinbart, die Sinn und Zweck entsprechen.
Stand: 22.02.2022
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